Urheberrecht & KI – was du (nicht) einfach verwenden darfst

Kapitel 06

Inhalt

Was bei Texten, Bildern & Co. mit KI erlaubt ist – und wo rechtliche Grenzen liegen

Kurz & bündig

Frage: Was muss ich rechtlich beachten, wenn ich KI-Inhalte im Beruf nutze?
Antwort: Du bleibst verantwortlich für alles, was du veröffentlichst – auch wenn es mit KI erstellt wurde. Prüfe Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, beachte Unternehmensrichtlinien und dokumentiere Lizenzen. Für realistisch wirkende KI-Medien gelten (bald) Transparenzpflichten in der EU.

Warum das Urheberrecht im Berufsalltag mit KI wichtig ist

KI-Tools (z. B. ChatGPT, Bildgeneratoren, Übersetzer) beschleunigen die Arbeit. Gleichzeitig ist oft unklar, wem Inhalte „gehören“ und was du davon kommerziell nutzen darfst. Wer hier unbedacht veröffentlicht, riskiert Abmahnungen – etwa wegen Ähnlichkeiten zu geschützten Werken, Logos oder wegen fehlender Einwilligungen bei Personenabbildungen.

Beispiel aus der Praxis

Herr Weber (58), Marketingleiter: „Ich ließ mit einem Bildgenerator eine Grafik für unsere Broschüre erstellen. Drei Wochen später kam eine Abmahnung – die Grafik ähnelte einem bestehenden Logo zu stark. Seitdem prüfe ich jedes Motiv auf Marken- und Urheberrechte.“

Die wichtigsten Grundsätze – kurz erklärt

  • Menschliche Schöpfung ist entscheidend: Reine KI-Erzeugnisse sind in Deutschland in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt; schutzfähig wird es erst durch genügend eigene kreative Leistung des Menschen (Auswahl, Anordnung, Bearbeitung).
  • Trainingsdaten & Nähe zum Vorbild: Wenn eine KI Ausgaben erzeugt, die geschützten Werken zu ähnlich sind, drohen Rechteverletzungen – auch ohne 1:1-Kopie. Laufende Verfahren (z. B. Bildgeneratoren) zeigen das Risiko.
  • Stil ist nicht geschützt – das konkrete Werk schon: Ein „Stil“ allein ist urheberrechtlich nicht geschützt; die Übernahme konkreter Ausdrucksformen dagegen schon.
  • Marken & Logos gesondert prüfen: Verwechslungsfähige Ähnlichkeiten zu Marken/Logos können markenrechtliche Ansprüche auslösen.
  • Personenabbildungen: Für veröffentlichte Fotos/Deepfakes brauchst du i. d. R. eine Einwilligung (KUG/DSGVO) oder eine klare Ausnahme.

Was ist normalerweise unkritisch – und was nicht?

PraxisfallIn der Regel okVorsicht / vermeiden
KI-Text als interner EntwurfAls Ideenbasis nutzen, anschließend eigenständig umschreiben und fachlich prüfenUngeprüft extern veröffentlichen; fremde Werke übernehmen
Eigene Fotos mit KI verbessernWenn du die Ausgangsbilder selbst erstellt hast und Rechte hältstFremde Bilder ohne passende Lizenz bearbeiten/veröffentlichen
Bildgenerator für WerbemotiveNur mit Rechte-/Marken-Check, dokumentierten Lizenzen und finalem ReviewMotivnähe zu Logos/Marken, Promi-Lookalikes, identifizierbare Personen ohne Einwilligung
CC-Material nutzenCC0/CC-BY/CC-BY-SA sorgfältig mit korrekter AttributionCC-BY-NC in kommerziellem/beruflichem Kontext (NC = nicht-kommerziell)

Schritt-für-Schritt: So bleibst du rechtlich auf der sicheren Seite

  • 1) Unternehmensregeln lesen: Gibt es Richtlinien zur KI-Nutzung (Tools, Freigaben, Kennzeichnung, Archivierung)?
  • 2) Rechte prüfen: Urheberrecht (Text/Bild/Code), Marken/Logos, Recht am eigenen Bild und Datenschutz beachten.
  • 3) Lizenzen dokumentieren: Quelle, Lizenztyp (z. B. CC0/CC-BY), Datum, Nutzungszweck festhalten.
  • 4) KI-Ausgaben bearbeiten: Eigene kreative Leistung einbringen (Umschreiben, Auswahl, Anordnung, Kombination).
  • 5) Finaler Check vor Veröffentlichung: Motivnähe, Markenähnlichkeit, Personenrechte, Impressum/Quellen.
  • 6) EU-Transparenz beachten: Für realistisch wirkende KI-Medien (Deepfakes etc.) gilt ab 2. August 2026 eine Kennzeichnungspflicht für „Deployer“ (Nutzer von KI-Systemen); für Anbieterseite (GPAI) gelten seit 2. August 2025 Transparenz/Copyright-Pflichten.
Tipp Bevorzugt CC0/CC-BY-Material, seriöse Stock-Bibliotheken mit klaren Lizenzen und ggf. Freistellung/Indemnity. Prüfe bei KI-Bildgeneratoren die Nutzungsbedingungen zur Output-Lizenz – du bleibst in der Verantwortung.

Besondere Risikofelder – kurz & konkret

  • Logos & Marken: Verwechslungsfähige Ähnlichkeiten reichen für Ärger – nicht nur 1:1-Kopien.
  • Personenabbildungen/Deepfakes: Einwilligung & Transparenz (EU-AI-Act) beachten; berufliche Veröffentlichung ohne Hinweis vermeiden.
  • „Stil von …“: Stil ist frei, konkrete Ausdrucksformen nicht – prüfe Nähe zum Originalwerk.
  • Übersetzungen/Paraphrasen: Können Bearbeitungen geschützter Werke sein – Lizenz/Erlaubnis nötig.
  • Aktuelle Rechtslage ändert sich: Laufende Verfahren (z. B. zu Trainingsdaten) können Spielregeln verschieben.

Realitätscheck: Was daran ist wirklich riskant – und was nicht?

  • Wirklich riskant: Veröffentlichung ungeprüfter KI-Bilder in Werbung; Einsatz von Marken-ähnlichen Motiven; erkennbare Personen ohne Einwilligung; ungeklärte Lizenzen.
  • Eher unkritisch: KI-Texte als interne Ideenskizzen; eigene Fotos bearbeiten; rechtssicher lizenzierte Vorlagen mit sauberer Attribution.

Erfolgsgeschichte

Frau Schmidt (52), Projektleitung: „Ich nutze KI für Entwürfe, schreibe dann selbst um, füge Beispiele aus unserem Projekt hinzu und prüfe Lizenzen. So bleibt es authentisch – und wir hatten seitdem keine Rechteprobleme.“

Datenschutz & Compliance im deutschen Arbeitsumfeld

Beachte bei Medien mit Personenbezug immer DSGVO/KUG (Einwilligungen, Zweckbindung, Löschung). Prüfe interne KI-Policies, Freigabeprozesse und Archivierung. Für „Deepfakes“ & realistische KI-Medien kommen EU-Transparenzpflichten hinzu (Kennzeichnung ab 2. 8. 2026). Für Anbieter von General-Purpose-Modellen gelten in der EU seit 2. 8. 2025 zusätzliche Transparenz/Copyright-Pflichten (z. B. Trainingsdaten-Zusammenfassungen).

Glossar

BegriffErklärung in einfacher Sprache
UrheberrechtSchützt konkrete Werke (Texte, Bilder, Musik, Code). Schutz setzt menschliche Schöpfung voraus.
Creative CommonsStandardlizenzen (z. B. CC0, CC-BY). NC = nicht-kommerziell; im Beruf meist ungeeignet.
MarkenrechtSchützt Kennzeichen/Logos. Schon Ähnlichkeit kann Probleme machen.
Recht am eigenen BildVeröffentlichung von Personenfotos erfordert i. d. R. Einwilligung.
Deployer/Provider (EU-AI-Act)Deployer = Nutzer von KI-Systemen; Provider = Anbieter/Entwickler. Unterschiedliche Pflichten.

Weiterführende Links

Hinweis Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit (z. B. Werbung, Promi-Bezug, Logos, Deepfakes) lass dein Material rechtlich prüfen.
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