Was bei Texten, Bildern & Co. mit KI erlaubt ist – und wo rechtliche Grenzen liegen
Kurz & bündig
Frage: Was muss ich rechtlich beachten, wenn ich KI-Inhalte im Beruf nutze?
Antwort: Du bleibst verantwortlich für alles, was du veröffentlichst – auch wenn es mit KI erstellt wurde. Prüfe Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, beachte Unternehmensrichtlinien und dokumentiere Lizenzen. Für realistisch wirkende KI-Medien gelten (bald) Transparenzpflichten in der EU.
Warum das Urheberrecht im Berufsalltag mit KI wichtig ist
KI-Tools (z. B. ChatGPT, Bildgeneratoren, Übersetzer) beschleunigen die Arbeit. Gleichzeitig ist oft unklar, wem Inhalte „gehören“ und was du davon kommerziell nutzen darfst. Wer hier unbedacht veröffentlicht, riskiert Abmahnungen – etwa wegen Ähnlichkeiten zu geschützten Werken, Logos oder wegen fehlender Einwilligungen bei Personenabbildungen.
Beispiel aus der Praxis
Herr Weber (58), Marketingleiter: „Ich ließ mit einem Bildgenerator eine Grafik für unsere Broschüre erstellen. Drei Wochen später kam eine Abmahnung – die Grafik ähnelte einem bestehenden Logo zu stark. Seitdem prüfe ich jedes Motiv auf Marken- und Urheberrechte.“
Die wichtigsten Grundsätze – kurz erklärt
- Menschliche Schöpfung ist entscheidend: Reine KI-Erzeugnisse sind in Deutschland in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt; schutzfähig wird es erst durch genügend eigene kreative Leistung des Menschen (Auswahl, Anordnung, Bearbeitung).
- Trainingsdaten & Nähe zum Vorbild: Wenn eine KI Ausgaben erzeugt, die geschützten Werken zu ähnlich sind, drohen Rechteverletzungen – auch ohne 1:1-Kopie. Laufende Verfahren (z. B. Bildgeneratoren) zeigen das Risiko.
- Stil ist nicht geschützt – das konkrete Werk schon: Ein „Stil“ allein ist urheberrechtlich nicht geschützt; die Übernahme konkreter Ausdrucksformen dagegen schon.
- Marken & Logos gesondert prüfen: Verwechslungsfähige Ähnlichkeiten zu Marken/Logos können markenrechtliche Ansprüche auslösen.
- Personenabbildungen: Für veröffentlichte Fotos/Deepfakes brauchst du i. d. R. eine Einwilligung (KUG/DSGVO) oder eine klare Ausnahme.
Was ist normalerweise unkritisch – und was nicht?
Praxisfall | In der Regel ok | Vorsicht / vermeiden |
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KI-Text als interner Entwurf | Als Ideenbasis nutzen, anschließend eigenständig umschreiben und fachlich prüfen | Ungeprüft extern veröffentlichen; fremde Werke übernehmen |
Eigene Fotos mit KI verbessern | Wenn du die Ausgangsbilder selbst erstellt hast und Rechte hältst | Fremde Bilder ohne passende Lizenz bearbeiten/veröffentlichen |
Bildgenerator für Werbemotive | Nur mit Rechte-/Marken-Check, dokumentierten Lizenzen und finalem Review | Motivnähe zu Logos/Marken, Promi-Lookalikes, identifizierbare Personen ohne Einwilligung |
CC-Material nutzen | CC0/CC-BY/CC-BY-SA sorgfältig mit korrekter Attribution | CC-BY-NC in kommerziellem/beruflichem Kontext (NC = nicht-kommerziell) |
Schritt-für-Schritt: So bleibst du rechtlich auf der sicheren Seite
- 1) Unternehmensregeln lesen: Gibt es Richtlinien zur KI-Nutzung (Tools, Freigaben, Kennzeichnung, Archivierung)?
- 2) Rechte prüfen: Urheberrecht (Text/Bild/Code), Marken/Logos, Recht am eigenen Bild und Datenschutz beachten.
- 3) Lizenzen dokumentieren: Quelle, Lizenztyp (z. B. CC0/CC-BY), Datum, Nutzungszweck festhalten.
- 4) KI-Ausgaben bearbeiten: Eigene kreative Leistung einbringen (Umschreiben, Auswahl, Anordnung, Kombination).
- 5) Finaler Check vor Veröffentlichung: Motivnähe, Markenähnlichkeit, Personenrechte, Impressum/Quellen.
- 6) EU-Transparenz beachten: Für realistisch wirkende KI-Medien (Deepfakes etc.) gilt ab 2. August 2026 eine Kennzeichnungspflicht für „Deployer“ (Nutzer von KI-Systemen); für Anbieterseite (GPAI) gelten seit 2. August 2025 Transparenz/Copyright-Pflichten.
Besondere Risikofelder – kurz & konkret
- Logos & Marken: Verwechslungsfähige Ähnlichkeiten reichen für Ärger – nicht nur 1:1-Kopien.
- Personenabbildungen/Deepfakes: Einwilligung & Transparenz (EU-AI-Act) beachten; berufliche Veröffentlichung ohne Hinweis vermeiden.
- „Stil von …“: Stil ist frei, konkrete Ausdrucksformen nicht – prüfe Nähe zum Originalwerk.
- Übersetzungen/Paraphrasen: Können Bearbeitungen geschützter Werke sein – Lizenz/Erlaubnis nötig.
- Aktuelle Rechtslage ändert sich: Laufende Verfahren (z. B. zu Trainingsdaten) können Spielregeln verschieben.
Realitätscheck: Was daran ist wirklich riskant – und was nicht?
- Wirklich riskant: Veröffentlichung ungeprüfter KI-Bilder in Werbung; Einsatz von Marken-ähnlichen Motiven; erkennbare Personen ohne Einwilligung; ungeklärte Lizenzen.
- Eher unkritisch: KI-Texte als interne Ideenskizzen; eigene Fotos bearbeiten; rechtssicher lizenzierte Vorlagen mit sauberer Attribution.
Erfolgsgeschichte
Frau Schmidt (52), Projektleitung: „Ich nutze KI für Entwürfe, schreibe dann selbst um, füge Beispiele aus unserem Projekt hinzu und prüfe Lizenzen. So bleibt es authentisch – und wir hatten seitdem keine Rechteprobleme.“
Datenschutz & Compliance im deutschen Arbeitsumfeld
Beachte bei Medien mit Personenbezug immer DSGVO/KUG (Einwilligungen, Zweckbindung, Löschung). Prüfe interne KI-Policies, Freigabeprozesse und Archivierung. Für „Deepfakes“ & realistische KI-Medien kommen EU-Transparenzpflichten hinzu (Kennzeichnung ab 2. 8. 2026). Für Anbieter von General-Purpose-Modellen gelten in der EU seit 2. 8. 2025 zusätzliche Transparenz/Copyright-Pflichten (z. B. Trainingsdaten-Zusammenfassungen).
Glossar
Begriff | Erklärung in einfacher Sprache |
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Urheberrecht | Schützt konkrete Werke (Texte, Bilder, Musik, Code). Schutz setzt menschliche Schöpfung voraus. |
Creative Commons | Standardlizenzen (z. B. CC0, CC-BY). NC = nicht-kommerziell; im Beruf meist ungeeignet. |
Markenrecht | Schützt Kennzeichen/Logos. Schon Ähnlichkeit kann Probleme machen. |
Recht am eigenen Bild | Veröffentlichung von Personenfotos erfordert i. d. R. Einwilligung. |
Deployer/Provider (EU-AI-Act) | Deployer = Nutzer von KI-Systemen; Provider = Anbieter/Entwickler. Unterschiedliche Pflichten. |
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